Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich VWL - Fallstudien, Länderstudien, Note: 5.5 (CH), Universität Basel (WWZ), Veranstaltung: Theorie und Politik der schweizerischen Altersvorsorge, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Schweizerische Vorsorgesystem beruht auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip, welches 1972 in einer Volksabstimmung gutgeheissen wurde. Seither steht die erste Säule für die 1948 eingeführte AHV, die Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO), die Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie die Unfallversicherung.Erst 13 Jahre später kamen die zwei anderen Säulen dazu: die obligatorische berufliche Vorsorge und die individuelle Vorsorge. Die 2. Säule oder die berufliche Vorsorge soll die Fortsetzung der bisherigen Lebenshaltung sichern, während das freiwillige Vorsorgesparen (3. Säule) den individuellen Wahlbedarf im Alter zu decken hilft.Innerhalb der 3. Säule muss unterschieden werden, zwischen der mit Steuerprivilegien ausgestatteten Säule 3a und allen andern, meist nicht steuerbegünstigten Sparformen (Säule 3b). Die 3. Säule ist Bestandteil der auf der Bundesverfassung beruhenden Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHI-Vorsorge, Art. 111-113 der Bundesverfassung).Ich möchte mit der folgenden Arbeit versuchen, die aktuelle Ausgestaltung der dritten Säule darzustellen. Die daraus gewonnenen Ergebnisse unterstelle ich einer kritischen ökonomischen und sozialpolitischen Würdigung.